Bei welchen Sportarten kürzt die Suva die Leistungen? |
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Bei folgenden Sportarten, die generell als Wagnisse gelten, werden die Geldleistungen um 50% nach Art. 39 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) gekürzt.
- Auto-Wagnisse (Autocross-, Stockcar-, Rundstrecken- und Bergrennen inkl. Training; Auto-Rallye-Geschwindigkeitsprüfungen)
- Boxwettkämpfe
- Catch-as-catch-can
- Fullcontact-Wettkämpfe
- Karate extrem (Zertrümmern von Back- oder Ziegelsteinen oder dicken Brettern mit Handkante, Kopf oder Fuss)
- Motocrossrennen inkl. Training auf der Rennstrecke
- Motorbootrennen inkl. Training
- Motorradrennen inkl. Training
- Abfahrtsrennen mit Mountain- oder City-Bikes inkl. Training auf der Rennstrecke
- Ski-Geschwindigkeits-Rekordfahrten
- Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 m
- Hydrospeed oder Riverboogie (Wildwasserfahrt bäuchlings auf Schwimmbob liegend)
- Snow-Rafting (Schlauchbootfahrten auf Skipisten)
Ebenfalls mit einer Kürzung der Geldleistungen nach Art. 39 UVG um 50 % hat zu rechnen, wer bei einer an sich voll gedeckten Sportart die sportsüblichen Vorschriften oder Vorsichtsgebote in schwerwiegender Weise missachtet (z.B. Fliegen mit Hängegleiter bei sehr ungünstigen Wetterverhältnissen, wie starke Böen, Föhnsturm; Hochsee-Segeln unter extremen Verhältnissen; Kanu- und Kajakfahrten unter extremen Verhältnissen).
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