Bei welchen Sportarten kürzt die Suva die Leistungen? Website SUVA

Bei folgenden Sportarten, die generell als Wagnisse gelten, werden die Geldleistungen um 50% nach Art. 39 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) gekürzt.

Ebenfalls mit einer Kürzung der Geldleistungen nach Art. 39 UVG um 50 % hat zu rechnen, wer bei einer an sich voll gedeckten Sportart die sportsüblichen Vorschriften oder Vorsichtsgebote in schwerwiegender Weise missachtet (z.B. Fliegen mit Hängegleiter bei sehr ungünstigen Wetterverhältnissen, wie starke Böen, Föhnsturm; Hochsee-Segeln unter extremen Verhältnissen; Kanu- und Kajakfahrten unter extremen Verhältnissen).

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