Kennzeichnung von Tauchflaschen nach SDR/ADR
Korrekte Bezeichnung/Bezettelung
Die korrekte Bezeichnung von Druckgefässen ist im international geltenden ADR1 sowie im SDR2 (national) festgelegt. Dabei ist zwischen der Kennzeichnung, welche bei der Herstellung und der erstmaligen Prüfung angebracht werden muss (ADR 6.2.1.7) sowie der Markierung, welche für den Transport aufgebracht werden muss sobald ein Gas eingefüllt ist (ADR 5.2.1 ), zu unterscheiden. |
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Die Gasbezeichnung für Tauchflaschen, welche mit Druckluft gefüllt sind, lautet wie folgt: UN 1002 LUFT, VERDICHTET oder UN 1002 DRUCKLUFT | |||
Die Gasbezeichnung für Tauchflaschen, welche mit Sauerstoff gefüllt sind, lautet wie folgt: UN 1072 SAUERSTOFF, VERDICHTET | |||
Für die Gasbezeichnung von Tauchflaschen zur Verwendung mit Nitrox gibt es zwei Möglichkeiten: UN 3156 VERDICHTETES GAS, OXIDIEREND, N.A.G. Der Gemischname Nitrox kann zusätzlich, z.B. darunter, in einer unterschiedlichen Grösse geschrieben werden. oder UN 3156 NITROX (enthält Sauerstoff und Stickstoff) Diese Bezeichnung ist einheitlich zu gestalten, d.h. alle Buchstaben/Ziffern in gleicher Grösse. |
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Diese Beschriftung kann durch Stempelung oder mit einem dauerhaften Zettel (Kleber) aufgebracht werden (ADR 5.2.1.6).
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Mitteilung der Swiss TS download |